Voller Vorfreude vom nächsten Urlaub träumen

Die wärmere Jahreszeit steht unmittelbar bevor und die ersten Frühlingsgefühle entfesseln die Sehnsucht nach Freiheit, Abenteuer und gemeinsamen Erlebnissen. Nach langen Monaten der Anspannung und des Verzichts sind gemeinsame Urlaubsmomente voller Spaß und Erholung zum Greifen nahe!

Also, Koffer entstauben, die Liebsten einpacken und eine wunderbar sorglose Zeit verbringen. Wohin verschlägt die Sehnsucht nach Urlaub Sie als erstes? An die Adria auf Gelato und Sandstrand? An die Küste Kroatiens, mit dem kristallklaren Wasser? Oder liegt Ihr Urlaubsglück eher in den Bergen? Wandern, Wellness und einfach mal wieder tief durchatmen. Unsere unzähligen Highlights für Groß und Klein versprechen eine unvergessliche Auszeit im Rahmen Ihres Frühlings- oder Sommerurlaubs.

Highlights

  • Mit dem Sunshine Bonus bis zu 20% auf Ihren Frühjahrs- und 10% auf Ihren Sommerurlaub sparen
  • Gratis Storno ohne Angabe von Gründen bis 21 Tage vor Anreise bei Buchung des Sunshine Bonus (anderenfalls gelten andere, attraktive Bedingungen)
  • Gewohnt hoher Falkensteiner Service und ausgezeichnete Kulinarik
  • Zahlreiche hotelindividuelle Highlights und Möglichkeiten
  • Premium Corona Reiseschutz auf Wunsch zubuchbar
  • “Safe Hotel” - hohe Sicherheitsvorkehrungen für Ihr unbeschwertes Urlaubserlebnis

Sommer in den Bergen

Ob Österreich, Südtirol oder die Gebirge Kroatiens: die Bergwelten unterschiedlicher Länder erkunden, Gipfel erklimmen und atemberaubende Aussichten genießen.

Ausgeschilderte Wanderwege und Klettersteige in allen Schwierigkeitsstufen laden in der Nähe der Falkensteiner Hotels zum aktiv Werden ein. Urlaub in den Bergen könnte nicht schöner sein! Nachdem Sie das Gefühl ultimativer Freiheit in der Natur genossen haben, wartet Regeneration in Form von Wellness & wohltuenden Spa Treatments auf Sie. Aufsteigen und abtauchen!

 

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Sommer am Meer

Das Rauschen der Wellen, salzige Haut, der Duft von Sonnencreme und in der Hitze schmelzendes Eis. Ein Urlaub am Meer ist wohl der Inbegriff von Sommer.

Ob mediterraner Inselurlaub oder Beach Feeling am Festland – die verschiedenen Falkensteiner Destinationen am Meer punkten durch ihre tolle Lage, malerisches Panorama, Top-Serviceleistungen und das gemütliche ‚Welcome Home‘-Gefühl. Gemeinsame Erinnerungen schaffen, die eigenen Batterien an diesen Sehnsuchtsorten wieder aufladen und beim Blick auf das Meer tief durchatmen. Dafür hat es sich zu warten gelohnt!

 

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Falkensteiner Wanderhotels in den Bergen

Falkensteiner Hotel Kronplatz

Das 5-Sterne Hotel Kronplatz bietet als Aktiv-Hot-Spot für erwachsene Gäste ganzjährig einzigartige Erlebnisse.

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Falkensteiner Hotel & Spa Carinzia

Ein Erlebnis-Resort, direkt am Fuße des Kärntner Nassfelds, für Sportbegeisterte und aktive Entdecker.

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Falkensteiner Hotel & Spa Falkensteinerhof

In der Almenregion Gitschberg Jochtal finden aktive Bergfreunde den idealen Aktivurlaub.

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Falkensteiner Hotel Cristallo

Das Familienhotel am Katschberg bietet ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm.

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Falkensteiner Hotel Sonnenalpe

Das exklusive Familienhotel liegt im Ski- und Aktivparadies am Kärntner Nassfeld.

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Falkensteiner Hotel Schladming

Hier, im Herzen der wunderschönen Schladminger Tauern gelegen, sind Bergerlebnisse nicht weit. 

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Falkensteiner Hotel & Spa Sonnenparadies

Unser sportliches Wellnesshotel liegt inmitten der Südtiroler Berglandschaft.

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Falkensteiner Club Funimation Katschberg

Der größte alpine Familienclub am Katschberg bietet Action & Unterhaltung.

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Falkensteiner Hotel & Spa Antholz

Das 4* Adults Only Genusshotel ist der perfekte Ort für eine romantische Auszeit.

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Falkensteiner Family Resort Lido

Im Herzen von Südtirol, am Tor zu den Dolomiten gelegen, eröffnet sich Ihnen DAS Familienhotel.

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Falkensteiner Hotels am Mittelmeer

Falkensteiner Family Hotel Diadora

Das Family Hotel Diadora ist ein großartiger Ort für einen Urlaub in Kroatien mit der ganzen Familie.

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Falkensteiner Hotel
Capo Boi

Das Familienresort auf Sardinien bietet unendliche Möglichkeiten für Abenteuer und Erholung.

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Falkensteiner Club Funimation Borik

Das All-Inclusive Plus Familienhotel in Kroatien bietet ein fantastisches Unterhaltungs- und Sportprogramm.

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Falkensteiner Hotel & Spa Jesolo

Unser luxuriöses 5-Sterne Hotel bringt einzigartiges Miami Feeling direkt an die Adria.

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Falkensteiner Hotel
Park Punat

Das 4-Sterne Familienparadies liegt direkt an der Küste der Insel Krk in Kroatien.

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Falkensteiner Hotel & Spa Iadera

Erleben Sie Luxus und Lifestyle mit Mediterranem Flair direkt an der Adriaküste. 

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Falkensteiner Hotel Adriana

Im Adults Only Hotel in Kroatien erwarten Sie eine romantische Atmosphäre und mediterranes Flair.

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Falkensteiner Premium Apartments Senia

Direkt am Meer gelegen, inmitten des Punta Skala Resorts, wartet Ihre Luxus-Ferienwohnung in Kroatien auf Sie.

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Falkensteiner Hotel Montenegro

Die unmittelbare Nähe des Strandes und das kristallblaue Meer laden Sie zu einem erholsamen Aufenthalt ein.

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Falkensteiner Premium Camping Zadar

Unser Campingplatz liegt nur 5 km von der Altstadt von Zadar entfernt und ist ganzjährig geöffnet.

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Falkensteiner Club Funimation Garden Calabria

Das frisch renovierte All Inklusive Familienhotel lässt ab Frühjahr 2020 Ihre Urlaubsträume wahr werden.

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Falkensteiner Wellnesshotels

Falkensteiner Schlosshotel Velden

Die Legende der österreichischen Luxushotellerie befindet sich direkt am Logenplatz des Wörthersees.

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Falkensteiner Balance Resort Stegersbach

Im Premium-Erwachsenen-Resort im Südburgenland stehen Aktivität und Regeneration im Mittelpunkt.

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Falkensteiner Hotel & Spa Bad Leonfelden

Inmitten der Mühlviertler Landschaft liegt die Quelle von Natur und Genuss. 

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Falkensteiner Hotel &
Asia Spa Leoben

Das Wellnesshotel liegt im Herzen der Hochsteiermark, umgeben von traumhafter Bergkulisse.

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Falkensteiner Spa Resort Marienbad

 An diesem einzigartigen Ort tanken Sie neue Energie und nehmen sich Zeit zum Entspannen. 

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Falkensteiner City-Hotels

Falkensteiner Hotel Belgrade

Das Stadthotel befindet sich mitten im belebten Geschäfts- und Unterhaltungsviertel von Belgrad. 

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Falkensteiner Hotel
Prague

Der perfekte Ausgangspunkt für Ihren Citytip: Das 4 Sterne Hotel im Herzen Prags.

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Falkensteiner Hotel Bratislava

Unser City Hotel Bratislava bietet Ihnen Lifestyle-Atmosphäre im Herzen der Altstadt.

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Wieder richtig frei sein!

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Entspannte Urlaubsfreude dank umfassendem Reiseschutz. Volle Absicherung bei Reiserücktritt oder –abbruch, Unfallschutz, Reisekrankenversicherung und vieles mehr. Jetzt neu: Corona-Zusatzpaket! Versicherungsangebote bereits ab €8,00!

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Vor dem Aufenthalt - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich bei der Einreise beachten?
Derzeit gelten in jedem Land unterschiedliche Regelungen zur Einreise, die sich regelmäßig ändern. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie zusätzliche Dokumente für die Einreise benötigen:

Österreich:
Die Einreise nach Österreich aus EU- und Schengen-Mitgliedsländern grundsätzlich erlaubt. Für diese benötigen Sie derzeit eine Bestätigung über Ihren Gesundheitszustand. Hier kann eine bereits erfolgte Impfung (gültig ab dem 22. Tag nach der 1. Impfung), eine Nachweis über die Genesung (max. 6 Monate alt) oder ein negatives Testergebnis (Antigen max. 48 h/PCR max. 72 h) vorgelegt werden. Kinder unter 10 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgeschlossen. Hier zählt der Gesundheitsstatus der Eltern. Bitte registrieren Sie Ihre Einreise hier: https://entry.ptc.gv.at/

Italien:
Die Einreise nach Italien aus EU- und Schengen-Mitgliedsländern grundsätzlich erlaubt. Die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden) ist erfoderlich; derzeit gilt die Testpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen. Sollte bei Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test vorliegen, muss man sich einer 10-tägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.
Kinder unter zwei Jahren sind generell von der Testpflicht ausgenommen.
Bitte registrieren Sie Ihre Einreise hier: https://app.euplf.eu/#/

Kroatien:
Die Einreise nach Kroatienaus EU- und Schengen-Mitgliedsländern grundsätzlich erlaubt. Für diese benötigen Sie derzeit eine Bestätigung über Ihren Gesundheitszustand. Hier kann eine bereits erfolgte Impfung (gültig ab dem 14. Tag nach der 1. Impfung), eine Nachweis über die Genesung (max. 6 Monate alt) oder ein negatives Testergebnis (Antigen oder PCR max. 48 h) vorgelegt werden. Kinder unter 7 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgeschlossen. Hier zählt der Gesundheitsstatus der Eltern. Bitte registrieren Sie Ihre Einreise hier: https://entercroatia.mup.hr/

Benötige ich einen Eingangstest, wenn ich meinen Urlaub im Hotel beginnen möchte?
Ein Eingangstest für unsere Hotels ist nur dann notwendig, wenn dieser von der jeweiligen Landesregierung vorgeschrieben ist.

Österreich:
Gäste in unseren österreichischen Hotels müssen gemäß den Bestimmungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung alle 2 Tage einen kontrollierten Antigen (Selbst)Test durchführen.

Hat das grüne Zertifikat (grüner Pass) auch Gültigkeit?
Ja, der grüne Pass wird in allen Falkensteiner Häusern anerkannt.

Ich denke über einen Urlaub in ein paar Monaten nach. Wie kann ich sicher gehen, dass die Grenzen bis dahin geöffnet sind?
Die Entscheidung betreffend der Öffnung oder Schließung diverser Grenzübergänge obliegt den Regierungen der jeweiligen Länder und wird in Anbetracht der dynamischen Entwicklungen kurzfristig entschieden. Die aktuellen Grenzschließungen sind bitte den länderspezifischen Infoseiten zu entnehmen. Wir agieren entsprechend der geltenden Gesetzeslage und bieten auch je nach Destination kostenlose PCR-Tests an. Bitte beachten unsere Information betreffend PCR-Tests.

Ich habe eine Reservierung, jedoch wurde mein Flug storniert. Kann ich meine Buchung kostenfrei stornieren, obwohl die Stornobedingungen laut Buchung dies nicht mehr ermöglichen?
Bei Buchung einer Pauschalreise ist dies möglich, bei individueller Buchung von Flug und Hotel haftet der Hotelbetrieb nicht für etwaige Änderungen oder Stornierungen. In dem Falle ist eine kostenfreie Stornierung des Hotels nicht möglich. Bei Neubuchung des Fluges und etwaigen geringen Verschiebungen des An- und Abreisetages (maximal +/- 3 Tage) sind wir nach Möglichkeit gerne flexibel und adaptieren auch entsprechend Ihre Unterkunftsbuchung.

Ich habe bei Falkensteiner gebucht, jedoch hat das Land, in dem sich das Hotel befindet, eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende verhängt und ich kann deswegen die Reise nicht antreten. Was nun?
Sofern es Einreisebeschränkungen für den Reisezeitraum aufgrund der Corona-Pandemie gibt und das gebuchte Hotel nicht die vereinbarte Leistung erbringen kann aufgrund von Ausgangsbeschränkungen oder ähnlichem, ist eine Umbuchung des Aufenthaltes oder eine Umwandlung der getätigten Anzahlung in Form eines Wertgutscheines möglich.

Was passiert, wenn ein enger Familienangehöriger an Covid-19 erkrankt und ich nicht anreisen kann/möchte?
m Falle von Erkrankungen Verwandter ersten oder zweiten Grades kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseversicherung, da diese im Rahmen einer Stornoversicherung im Regelfall gedeckt ist. Wir empfehlen in jedem Falle die Abschließung einer Reiseversicherung, welche auch gerne über unseren Partner HanseMerkur zur Verfügung steht. Seit Oktober 2020 bieten wir auch einen Corona-Schutz an. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.falkensteiner.com/versicherungen

Was passiert, wenn das Hotel oder die Region während meines Aufenthaltes unter Quarantäne gestellt wird?
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Daher wurde ein Maßnahmenplan gemäß Vorgaben seitens der WHO und auch der einzelnen Länder entwickelt. Hierzu zählt auch die Isolation erkrankter Personen vor Ort im Hotel. Sollte der Ernstfall eintreten, stehen pro Hotel ein Zimmerkontingent sowie ein Maßnahmenplan zur Isolation zur Verfügung.

In meinem Heimatland existiert ein Ausreiseverbot, im Ankunftsland aber nicht. Kann ich kostenfrei stornieren?
Bei Buchung einer Individualreise, sprich bei separater Organisation der Anreise sowie auch der Unterkunft ist der Hotelbetrieb gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine kostenlose Stornierung durchzuführen. Bei Direktbuchung im Hotel oder online prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Verschiebung einer Reservierung. Bitte beachten Sie, dass es je nach Saison zu Aufpreisen kommen kann.

Die Grenzen sind zwar offiziell nicht geöffnet, aber kann ich trotzdem buchen, wenn ich es riskiere und versuche über die Grenzen zu kommen?
Es ist uns als Unternehmen sehr wichtig, die Vorgaben und Richtlinien der einzelnen Länder einzuhalten. Wir verweigern Ihnen die Buchung nicht, jedoch legen wir Ihnen sehr ans Herz, den Aufenthalt auf einen Zeitraum zu verschieben, wo die Grenzüberschreitung erlaubt ist.

Was passiert, wenn ich während meines Aufenthaltes an Covid-19 erkranke?
Wir haben in unseren Hotels ein jeweiliges Kontingent von Gästezimmern reserviert, die wir als sogenannte Isolationszimmer mit all dem Komfort und notwendigen Utensilien ausstatten, sodass eine gemütliche, erholende Atmosphäre voll gewährleistet werden kann. Sollte ich als Gast an Covid19 plötzlich erkranken, wird mein Aufenthalt umgehend in ein Isolationszimmer verlegt, um meine Familie, andere Gäste sowie Mitarbeiter entsprechend zu schützen und so zu verhindern, dass ich den Virus an andere Mitmenschen übertrage. Im Anschluss wird der zuständige Arzt bzw. die gesundheitliche Behörde, mit dem das Hotel entsprechend zusammenarbeitet, kontaktiert und übernimmt ab da die weitere Vorgehensweise in Übereinstimmung mit den gesetzlichen medizinischen Richtlinien. Mein Hotel, in dem ich mich gerade aufhalte, unterstützt mich und meine Familie bei allen notwendigen Vorkehrungen (z. B. Rückreise, Benachrichtigung von Angehörigen etc.) sowie findet mit meiner Hilfe und Unterstützung heraus mit welchen anderen Gästen bzw. Mitarbeitern ich im Kontakt war, um diese entsprechend zu informieren und so alle weiteren notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Das gesamte Hotelteam vor Ort ist intensiv geschult und zertifiziert in Form eines extra hierfür ausgearbeiteten und definierten Corona Schutzmaßnahmen-Katalog und ich kann als Gast ganz darauf vertrauen, dass die richtigen Entscheidungen vor Ort getroffen werden.

Was passiert, wenn ich ausserhalb der kostenfreien Stornierungsfrist an Covid-19 erkranke?
Im Falle von Erkrankungen oder ärztlicher Bescheinigung kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseversicherung, da diese im Rahmen einer Stornoversicherung im Regelfall gedeckt ist. Sofern keine Reiseversicherung abgeschlossen wurde ist eine Umbuchung des Aufenthaltes innerhalb des gebuchten Hotels innerhalb der nächsten 365 Tage möglich.

Wie handhabt das Hotel die Quarantäne von Gästen während deren Aufenthalts?
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Daher wurde ein Maßnahmenplan gemäß den Vorgaben der WHO und auch der einzelnen Länder entwickelt. Hierzu zählt auch die Isolation erkrankter Personen vor Ort im Hotel. Sollte der Ernstfall eintreten, stehen pro Hotel ein Zimmerkontingent sowie ein Maßnahmenplan zur Isolation zur Verfügung.

Was passiert, wenn das Hotel oder die Region während meines Aufenthaltes unter Quarantäne gestellt werden?
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Daher wurde ein Maßnahmenplan gemäß den Vorgaben der WHO und auch der einzelnen Länder entwickelt. Hierzu zählt auch die Isolation erkrankter Personen vor Ort im Hotel. Sollte der Ernstfall eintreten, stehen pro Hotel ein Zimmerkontingent sowie ein Maßnahmenplan zur Isolation zur Verfügung.

Was passiert, wenn im Hotel ein positiv-getesteter Corona-Fall auftritt?
Wir haben in unseren Hotels ein jeweiliges Kontingent von Gästezimmern reserviert, die wir als sogenannte Isolationszimmer mit all dem Komfort und notwendigen Utensilien ausstatten, sodass eine gemütliche, erholende Atmosphäre voll gewährleistet werden kann. Sollte ich als Gast an Covid19 plötzlich erkranken, wird mein Aufenthalt umgehend in ein Isolationszimmer verlegt, um meine Familie, andere Gäste sowie Mitarbeiter entsprechend zu schützen und so zu verhindern, dass ich den Virus an andere Mitmenschen übertrage. Im Anschluss wird der zuständige Arzt bzw. die gesundheitliche Behörde, mit dem das Hotel entsprechend zusammenarbeitet, kontaktiert und übernimmt ab da die weitere Vorgehensweise in Übereinstimmung mit den gesetzlichen medizinischen Richtlinien. Mein Hotel, in dem ich mich gerade aufhalte, unterstützt mich und meine Familie bei allen notwendigen Vorkehrungen (z. B. Rückreise, Benachrichtigung von Angehörigen etc.) sowie findet mit meiner Hilfe und Unterstützung heraus mit welchen anderen Gästen bzw. Mitarbeitern ich im Kontakt war, um diese entsprechend zu informieren und so alle weiteren notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Das gesamte Hotelteam vor Ort ist intensiv geschult und zertifiziert in Form eines extra hierfür ausgearbeiteten und definierten Corona Schutzmaßnahmen-Katalog und ich kann als Gast ganz darauf vertrauen, dass die richtigen Entscheidungen vor Ort getroffen werden.

Was passiert, wenn ich im Ausland meinen Urlaub verbringe und nach der Rückkehr in Österreich erkranke oder ein Infektionsverdacht auftaucht?
Zurück in Österreich ist unverzüglich die Gesundheitshotline 1450 zu informieren, damit im Falle einer COVID-19-Infektion die behördliche Absonderung verfügt werden kann. Es gelten die Regeln des Epidemiegesetzes, d.h. bei einer behördlichen Absonderung durch die österreichischen Behörden wird das Entgelt weiterbezahlt, unabhängig davon, wo man zuvor seinen Urlaub verbracht hat. Der Arbeitgeber hat einen Ersatzanspruch für das fortgezahlte Entgelt gegenüber dem Staat (§ 32 Epidemiegesetz).

Was passiert, wenn ich im Ausland meinen Urlaub verbringe und dort erkranke, sodass ich nicht rechtzeitig nach Österreich zurückkehren und meine Arbeit antreten kann?
Im Ausland kommen die Regeln des österreichischen Epidemiegesetzes nicht zur Anwendung. Diese Fragen sind nach den bestehenden Regeln des österreichischen Arbeitsrechts für Erkrankungen zu beurteilen: Wie bei jeder anderen Erkrankung besteht auch bei einer Erkrankung an COVID-19 ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, außer die Erkrankung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie hier.

Da wir wissen, dass das Buchen einer Reise momentan bei vielen Menschen Unsicherheit auslöst, und wir unseren Gästen diese Sorge gerne abnehmen möchten, haben wir für Sie mit der HanseMerkur Versicherung einen Premium Corona Reiseschutz erarbeitet. Sollten Sie aufgrund einer Covid-Infektion oder des Verdachtsfalles Ihre Reise nicht antreten können/ früher abbrechen müssen, so übernimmt die Versicherung Ihre gesamten Reisekosten ohne Selbstbehalt.

Abgedeckt sind hierbei folgende Szenarien:

  • Eine schriftlich angeordnete Quarantäne durch Gesundheitsamt oder ÄrztIn
  • Am Reisebeginn wird die Beförderung durch Dritte (z.B. Flughafenpersonal) oder das Betreten des Mietobjekts durch den Vermieter verweigert

Nicht abgedeckt werden Absagen/Stornos:

  • aus Angst vor einer Infektion (auch bei hohen Infektionszahlen vor Ort)
  • wegen der Zugehörigkeit zur sog. ‚Risikogruppe‘
  • aufgrund von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen oder Reisewarnungen

Nähere Informationen finden sie hier

Während des Aufenthaltes - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In welchen Hotelbereichen muss ein MNS oder FFP2 Maske getragen werden?
In Eingangsbereichen und Innenräumen ist verpflichtend ein Mund-Nasenschutz (in Österreich FFP2-Maske) getragen werden. Feuchträume, Ruhebereiche, Duschen und Pools sind ausgenommen. Beim Sport entfällt die Maskenpflicht ebenso. Anwendungen und Massagen sind uneingeschränkt, unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen möglich (gründliche Desinfektion | intensive Raumbelüftung).

Ich möchte auf so viele Kontakte wie möglich verzichten. Wie kann ich Informationen von einem Mitarbeiter erhalten, ohne an die Rezeption gehen zu müssen?
Unser Rezeptionsteam steht für Auskünfte, Informationen und Tipps gerne auch telefonisch, Textnachrichten über Smartphone oder per Email zur Verfügung.
Trotz der aktuellen Situation, hat unser Gästeservice absolute Priorität und wir werden unser möglichstes tun, Sie während des Aufenthaltes weiterhin wie gewohnt verwöhnen zu dürfen.

Finden Programme und Aktivitäten im Hotel und in der Destination weiterhin statt?
Bei der Durchführung von Aktivitäten, Ausflügen u.ä. sind wir teilweise auf Kooperationspartner angewiesen. Sofern diese Partner in der Lage sind unsere Sicherheitsvorgaben und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, so finden die Aktivitäten weiterhin statt.
Aktivitäten, die das Hotel selbst durchführt, finden dann statt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Aktivitäten im Freien wie Wanderungen, Radtouren und Führungen aber auch Yoga, Eigengewichtstraining u.ä. werden in der Regel angeboten während Aktivitäten mit direkten Berührungen, unvermeidbarer Körpernähe oder gemeinsam genutztem Equipment wie Verkostungen, Kochkurse, Fußball-Turniere u.ä. nicht möglich sind. Bei Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen gilt eine dem Raum entsprechende maximale Teilnehmerzahl.

Mit welchen Einschränkungen habe ich in der Destination zu rechnen? (Beispiel: Badeverbot im See, Museen geschlossen etc.)
Gerne informieren wir Sie über lokale Gegebenheiten auf unserer Homepage in den hotelindividuellen FAQs bzw. auch einige Tage vor Anreise in einer Informationsnachricht via E-Mail.

Was muss ich beim Besuch des Restaurants beachten?
In jedem unserer Hotels stellen wir sicher, dass die im jeweiligen Land geltenden Richtlinien streng eingehalten werden. Zusätzlich haben wir Maßnahmen ergriffen, die darüber hinausgehen und für ein Maximum an Hygiene und Sicherheit sorgen. Hierzu gehören u.a. die Durchführung von mehreren Sitzungen hinsichtlich der Essenszeiten, die Verwendung von Einweg-Utensilien (unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Umweltaspekten), Umstellungen von Buffets u.ä. Weiters bitte wir Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, solange Sie sich nicht auf Ihrem zugewiesenen Tisch befinden.
In jedem Hotel sind wir äußerst bemüht trotz der notwendigen Schutzmaßnahmen den gewohnten Falkensteiner Service zu bieten und die Vielfalt unserer üblichen Angebote aufrecht zu erhalten. Unser Serviceteam hat für die jeweiligen Mahlzeiten eine fixe Seatingzeit für Sie reserviert. Dies ist notwendig um den gebotenen Abstand zwischen unseren Gästen einhalten zu können. 
Bitte warten Sie am Eingang des Restaurants mit im gekennzeichneten Abstand zu anderen Gästen bis unser Service Team, Sie herzlich begrüßt und persönlich zu Tisch begleitet. Der für Sie während Ihres Aufenthalts verantwortliche Servicemitarbeiter, wird Ihnen erklären, welcher Ablauf vorgesehen ist. Das Einnehmen von Speisen und Getränken ist in Österreich nur am Sitzplatz erlaubt.
Mehr Details zu den Maßnahmen im Restaurant-Bereich finden Sie in den hotelinidividuellen FAQs.

Kann das Corona-Virus über das Essen oder die Getränke übertragen werden?
Eine Übertragung über Lebensmittel ist wie bei einer klassischen Schmierinfektion theoretisch möglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich. Nichtsdestotrotz haben wir strenge zusätzliche Maßnahmen für die Lebensmittelverarbeitung getroffen, die über die bislang üblichen hohen HACCP-Standards hinaus gehen.

 

Gibt es wie gewohnt das Falkensteiner Frühstücksbuffet?
Zur effektiven Gewährleistung der Mindestabstandsregelung Ihrer Sicherheit, haben wir Buffets entsprechend verändert und angepasst (wie z.B. Desinfektion von Vorlegebesteck, Bereitstellung von Handdesinfektion und Einweghandschuhen, vorportionierte Speisen und vermehrte Speisenausgabe). Die Auswahl bietet weiterhin die Falkensteiner Frühstücksvielfalt, abgestimmt auf die jeweilige Region. Solange Sie sich nicht auf Ihrem zugewiesenen Sitzplatz aufhalten, bitten wir Sie gemäß der gesetzlichen Vorschriften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir bitten Sie, den vor Ort implementierten Prozessen und Anweisungen Folge zu leisten.

Ich habe eine Verpflegungsleistung mitgebucht. Wird diese Leistung so erbracht wie gebucht?
Die gebotene Verpflegungsleistung während Ihres Aufenthalts entnehmen Sie bitte den hotelindividuellen FAQs auf unserer Website bzw. auch einige Tage vor Anreise in einer Informationsnachricht via E-Mail. Um den gebotenen Abstand zwischen Gästen im Restaurantbereich einhalten zu können, organisieren wir die Essenszeiten neu: Sie werden daher vor Ihrer Anreise in eine der Seatingzeiten eingeteilt.

Welche Hygiene-Maßnahmen ergreift Falkensteiner im Restaurantbereich?
Unser Maßnahmenplan für Restaurants in Falkensteiner Hotels umfasst die aktuell geltenden Richtlinien der Regierung sowie die Empfehlungen der WHO. Die bereits existierenden europäischen Hygienevorschriften HACCP bieten ein hohes Maß an Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln und werden selbstverständlich weiter eingehalten. Alle Richtlinien inkl. die regelmäßige persönliche Hygiene (Händewasch-Guide) werden strengstens intern kontrolliert.
In allen Hotels werden Oberflächen und Gegenstände, die dem Gebrauch verschiedener Gäste und Mitarbeiter dienen in kurzen Intervallen gereinigt und desinfiziert. Alle Mitarbeiter tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Gäste werden gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Raumbelüftung wird stets auf ein maximales Maß an Luftzirkulation mit Frischluft eingestellt. Self-Service am Buffet ist nur eingeschränkt möglich. Details finden Sie in den hotelindividuellen FAQs.

Wird das Zimmer vor Anreise desinfiziert?
Die Zimmer werden vor jeder Anreise genauestens desinfiziert nach einem strikten Hygiene Manual, welches mit unserem Partner Diversey in Sachen Reinigung, Hygiene und Werterhaltung und in Zusammenarbeit mit der WHO extra hierfür ausgearbeitet wurde. Der Türhänger an der Türe des Anwendungsraumes bestätigt, dass das Zimmer gründlich desinfziert und anschließend inspiziert wurde. Wird das Zimmer auch während des Aufenthalts desinfiziert? Mit unserem Partner Diversey in Sachen Reinigung, Hygiene und Werterhaltung und in Zusammenarbeit mit der WHO haben wir gemeinsam einen detaillierten Plan ausgearbeitet, um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Plan umfasst ebenfalls den Reinigungs- und Desinfektionsintervall des Zimmers während Ihres Aufenthaltes.

Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Zimmerreinigung getroffen?
Mit unserem Partner Diversey in Sachen Reinigung, Hygiene und Werterhaltung und in Zusammenarbeit mit der WHO haben wir gemeinsam einen detaillierten Plan ausgearbeitet, um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser wurde bis ins kleinste Detail bedacht und von internen und externen Experten ratifiziert.

Gibt es eine Kinderbetreuung im Hotel?
Eine Kinderbetreuung kann aktuell unter Einhaltung folgender Sicherheitsvorschriften angeboten werden: Bei Kindern im Alter von bis zu sechs Jahren finden die Tätigkeiten in Gruppen laut der aktuellen gesetzlichen Kindergartenordnung des jeweiligen Staates statt. Bei Kindern im Alter ab sechs Jahren finden die Tätigkeiten in Gruppen laut der aktuellen gesetzlichen Volksschulverordnung des jeweiligen Staates statt. Die Gruppen müssen für die gesamte Dauer der Betreuung möglichst unverändert bleiben. Bei der Durchführung von Kinder-Aktivitäten dürfen keine Kontakte zu anderen Gruppen oder Personen vorgesehen werden. Kinder-Aktivitäten finden nach Möglichkeit im Freien und immer am selben Ort statt unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Mindestabstands-Regulierung des jeweiligen Staates. Kinderaktivitäten in Form von Animation/ Events (Theater, Shows, Teamsport etc.) finden aktuell nicht statt. Der Gesundheitszustand der Kinder ist von Kinderärzten freier Wahl zu bewerten und liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern. Beim Angebot der Kinder-Aktivitäten und der Nutzung von Räumlichkeiten und Ausstattungsgegenständen werden die allgemein geltenden sowie die in Bezug auf den Covid19 Hygienebestimmungen gemäß den Anweisungen der Gesundheitsbehörden des jeweiligen Staates rigoros und konsequent eingehalten. Für die Hotellerie- & Tourismusbetriebe gibt es aktuell noch keine separate Kinderbetreuungsverordnung, die gesetzlich über die staatliche Regierung geregelt ist. Wir bitten somit um Ihr Verständnis, dass entsprechend Änderungen und Anpassungen zu jederzeit möglich sind.

Kann ich Spa-Anwendungen in Anspruch nehmen?
Wir treffen alle notwendigen Maßnahmen um Spa-Anwendungen zu ermöglichen. Es ist jedoch möglich, dass nicht alle Behandlungstypen angeboten werden. Nähere Angaben finden Sie bei den hotelindividuellen FAQs.

Muss ich während der Spa-Behandlung eine Maske tragen?
Wir bitten Sie während der Behandlung (sofern möglich) eine Maske zu tragen. Diese ist an der Rezeption erhältlich. Ihr Therapeut holt Sie wie gewohnt an der Spa Rezeption ab und begleitet Sie zum Anwendungsraum. Wir bitten Sie zusätzlich auch im Wartebereich eine Maske zu tragen.

Wie schützen Sie Gäste während einer Spa-Behandlung?
Unsere Spa Therapeuten tragen FFP2 Masken für den größtmöglichen Schnutz. Die Anwendungsräume werden vor jeder Anwendung genauestens desinfiziert nach einem strikten Hygiene Manual welches mit unserem Partner Diversey extra hierfür ausgearbeitet wurde. Der Türhänger an der Türe des Anwendungsraumes bestätigt, dass der Anwendungsraum gründlich desinfziert und anschließend inspiziert wurde. Zusätzlich werden die Anwendungs-räume entsprechend gut durchgelüftet mit Frischluft. Bei Anwendungs-räumen ohne Tageslicht bzw.Fensterausstattung wird die Belüftungs-zirkulation entsprechend erhöht. Therapeuten tragen Handschuhe oder waschen und desinfizieren ihre Hände und Unterarme vor und nach jedem Gast.

Sind die Saunen und Pools geöffnet?
Pools und Saunen sind geöffnet, jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestabstand Regulierung für Bäder- & Wellness gemäß der staatlich definierten Regulierungen.

In Österreich: Pro 10m² Gesamtfläche darf sich eine Person im Spa Bereich aufhalten. Saunen Nutzung von Saunaanlagen ist durch eine Person oder durch im gemeinsamen Haushalt lebende Personen oder durch Personen, die gemeinsam ein(e) Zimmer/Suite/ nutzen, erlaubt. Eine Saunanutzung von mehreren Personen, die nicht in einem Haushalt leben, ist nur dann möglich, wenn in der Kabine pro Nutzer eine Fläche von 4 m² zur Verfügung steht. Poolbereiche innen & außen (6 Quadratmeter pro Gast wenn nicht im gemeinsamen Haushalt lebend). Im SPA-Bereich gilt außer am Pool oder in der Sauna Maskenpflicht.

Sauna-Aufgüsse werden von unseren spezialisierten Saunameistern zu definierten Zeiten in Form von Duftreisen und Peelings anboten. Selbstständiges Aufgießen ist nicht erlaubt.

In Italien: Saunen und Dampfbäder können nur auf Vormerkung benutzt werden. Sie können nur einzeln benutzt werden, oder gleichzeitig nur von Personen desselben Haushalts bzw. Personen, die im selben Zimmer beherbergt sind. Im gesamten SPA Bereich gilt ein Mindestabstand von 2m. Pools sind geöffnet, wobei hier 1 Person pro 7m² Wasserfläche mit einem Mindestabstand von 1,5m zu anderen Badegästen zugelassen ist. An den Außenpools muss pro Sonnenschirm ein Fläche von 10m² zur Verfügung stehen bzw. zwischen Liegen ein Abstand von 1,5m sichergestellt sein. Vor dem Betreten der Pools ist das Abduschen mit Seife sowie das Tragen einer Badehaube verpflichtend.

In Kroatien: Bei Saunen reicht der gesetzlich geregelte Mindestabstand von 1,5 m aus.


Kann der Fitnessbereich genutzt werden?
Unser Fitnessbereich kann benutzt werden unter Einhaltung des gesetzlich geregelten Mindestabstandes und damit einhergehende Kapazitätsbeschränkungen. Vor Ort finden Sie die Fitness-Etikette, um deren Einhaltung wir Sie herzlich bitten, auch als Respekt gegenüber unseren anderen Gästen. Hierzu gehört u.a. die sorgfältige Reinigung der Fitness-Geräte, Matten und sonstiger Oberflächen mit Desinfektionsmittel nach dem Benutzen der Geräte und des Equipments. Österreich: Hier gilt Maskenpflicht außer bei Sportausübung bzw. am Sportgerät.

Ist es erlaubt, den Strand zu nutzen oder im Meer/See zu baden? Und welche Sicherheitsvorkehrungen werden hier getroffen?
Die Sicherheitsvorkehrungen betreffend Covid-19 für die Nutzung der Strände und des Meeres/Sees sind landesspezifisch geregelt. Generell ist die Strand- und auch Meer-/Seenutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen und maximalen Personenkapazitäten gestattet. Die detaillierten Informationen hierzu sind gut sichtbar im jeweiligen Strandabschnitt platziert.

Muss ich etwas beachten, bevor ich den Pool betreten kann?
Vor dem Badevorgang ist die Nutzung der Dusche vor den jeweiligen Becken obligatorisch für alle Gäste.

Was tue ich, wenn die maximale Anzahl an Personen im Pool erreicht ist und ich jedoch gerne baden möchte?
Die maximale Anzahl an Personen für die Poolnutzung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird auch von unserem Spa Team im Auge behalten. Sofern Sie den Pool nutzen möchten, jedoch die maximale Anzahl an Personen bereits erreicht ist, bitten wir Sie, sich kurz zu gedulden und sobald ein anderer Gast den Pool verlässt können Sie unbeschwert Ihren Poolgang genießen.

Wird bei Ihnen auch Aquagymnastik angeboten?
Generell bieten wir, abhängig des jeweiligen Hotels, Aktivprogramm für unsere Gäste an. Während Covid-19 wird dieses Aktivprogramm entsprechend der landesspezifischen Regularien angepasst. Derzeit ist Aquagymnastik aufgrund der Vorgaben nicht möglich.